Widerrufsrecht für Sonderanfertigungen
(1) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
(2) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Kunde eine Sonderanfertigung bestellt hat. Dies umfasst Produkte, die nach individuellen Vorgaben, Maßen oder Wünschen gefertigt wurden und daher nicht für den allgemeinen Verkauf geeignet sind.
(3) Bitte beachten Sie, dass für andere Produkte, die nicht unter diese Sonderanfertigungsregelung fallen, weiterhin das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß unseren AGB gilt.
(4) Im Falle eines Widerrufs für Produkte, die nicht unter diese Regelung fallen, verweisen wir auf unsere separaten Widerrufsbedingungen.